Viele Erben sehen in einer geerbten Immobilie einen Vermögenszuwachs. Allerdings gehen damit auch eine Reihe finanzieller Verpflichtungen einher. Neben der Erbschaftssteuer stehen oft Instandhaltungsmaßnahmen an und laufende Nebenkosten müssen gedeckt werden. Folgendes sollten Erben im Blick behalten.
Wann fällt Erbschaftssteuer an und wer ist betroffen?
„Nicht jede Hinterlassenschaft zieht Steuerforderungen nach sich. Ausschlaggebend sind sowohl der Wert des geerbten Objekts als auch die familiäre Nähe zum Verstorbenen,“ erklärt Markus Bittner, Geschäftsführer von Bittner Immobilien in Krefeld. Nahverwandte wie Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 Euro, während Ehegatten bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben können. Übersteigt der Wert des Nachlasses diese Grenzen, beispielsweise durch eine Immobilie in bevorzugter Lage oder zusätzliches Vermögen, wird das Finanzamt aktiv. Die Bewertung des geerbten Eigentums erfolgt durch das Finanzamt basierend auf dem Marktwert, der oft höher als der subjektiv empfundene Wert ist. „Das kann dazu führen, dass eine Erbschaft unerwartet hohe finanzielle Belastungen mit sich bringt,“ warnt Bittner.
Verborgene Kosten beim Erbe eines Hauses
„Viele Erben unterschätzen die laufenden Kosten, die mit einem geerbten Haus verbunden sind,“ merkt Markus Bittner an. Neben Steuern fallen regelmäßige Ausgaben für Energie, Wasser, Heizung sowie für Versicherungen und eventuell notwendige Verwaltungsdienste an. Steht das Haus leer, summieren sich die Kosten schnell. Besonders ältere Gebäude benötigen oft umfangreiche Sanierungen wie neue Heizsysteme, Fenster oder Dämmungen. „Die Instandsetzung solcher Mängel kann sehr kostspielig sein und stellt häufig eine große Herausforderung für Erbengemeinschaften dar,“ fügt Bittner hinzu.
Umgang mit geerbten Immobilien
Markus Bittner betont, dass nicht jeder Erbe die Möglichkeit oder den Wunsch hat, eine geerbte Immobilie selbst zu bewohnen oder zu vermieten. „Ein versierter Immobilienmakler kann in dieser Lage eine große Unterstützung sein. Wir kennen die Herausforderungen und helfen, die verschiedenen Möglichkeiten objektiv zu bewerten,“ erklärt er. Ob es um die Eigennutzung, das Vermieten oder den Verkauf der Immobilie geht, ein Makler kann eine maßgeschneiderte Lösung finden und beratend zur Seite stehen. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Erben die optimale Entscheidung zu treffen,“ sagt Bittner.
Sind Sie unsicher im Umgang mit Ihrer geerbten Immobilie? Wir beraten Sie gerne und finden zusammen den passenden Weg für Ihre Situation. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora
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